Kraftbetätigte Tore prüfen

Im gewerblichen Bereich installierte kraftbetätigte Türen und Tore unterliegen der jährlichen Prüfungspflicht, die wir gerne für Sie übernehmen.

Die regelmäßige Prüfungs- und Wartungspflicht ist unter anderem geregelt in:

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten, Türen und Tore – ASR A1.7
  • Maschinenrichtlinie Ziffer 1.7.4 Anhang I
  • ASR A.7 Türen und Tore (Ziffer 10.2)

Zu prüfen sind dabei kraftbetrieben Tore im gewerblichen Bereich. Unsere sachkundig geprüften Mitarbeiter prüfen und warten Schnelllauftore, Sektionaltore, Rolltore, Faltflügeltüren/- tore, Drehflügeltüren/- tore, Schiebetüre/- tore, Karusselltüren und Kipptore.

Warum sollten Sie Ihre kraftbetriebenen Türen und Tore prüfen lassen?

  • Prüfung kraftbetriebener Tore ist Vorschrift
  • Sicherheit Ihrer Mitarbeiter
  • Reibungsloser Ablauf im Unternehmen
  • Zugangsbeschränkungen aufrechterhalten
  • Erhöht die Lebensdauer der Tür- und Toranlagen
  • Nachweis über die Prüfung schützt vor teuren Regressforderungen im Schadensfall

Im Rahmen der Prüfung werden neben Mechanik, Stabilität und Gängigkeit der Tore auch der Antrieb, die Schutzeinrichtungen und die Steuerung überprüft. Eine Schließkraftmessung stellt außerdem sicher, dass das betreffende Tor im Falle eines eingeklemmten Gegenstands oder einer Person händisch geöffnet werden kann. So schützt die Prüfung und Wartung der Toranlage unter anderem vor:

  • unkontrolliertem Herunterfallen
  • Einklemmen von Personen
  • Einziehen von Gegenständen oder Personen

Wir übernehmen für Sie:

  • Prüfung der Türen und Tore nach ASR A1.7 und EN 13241
  • Notwendige Wartungsarbeiten
  • Reparaturen
  • Ersatz von defekten Antrieben
  • Ersatzneubau von irreparabel beschädigten Türen und Toren
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